![]() KfW-Pumpenprämie
Pumpenprämie aus KfW-Förderprogramm 431 (Wärmeverteilung)
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Förderung ab 01.04.2010 sind:
• Die wesentlichen Komponenten der zu optimierenden Anlage (d. h. der Wärmeerzeuger) wurden vor dem 01.01.2005 installiert; • der hydraulische Abgleich wird durchgeführt und • alle aufgrund einer Analyse durch einen Fachunternehmer erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Heizsystems werden umgesetzt. Sofern diese Bedingungen erfüllt sind, wird auch weiterhin der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/ oder hocheffiziente Zirkulationspumpen mit 25 % der Gesamtkosten inklusive Einbau bezuschusst, allerdings erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 600 Euro. Es handelt sich auch weiterhin um ein Zuschussbudget, d. h. nicht um Darlehen, die zurückgezahlt werden müssen. Die Antragsstellung erfolgt dabei generell erst nach Durchführung der Maßnahme in einer Frist bis zu drei Monaten nach Rechnungsstellung. Gesamtpaket schnüren Zielsetzung der neuen Richtlinien ist die Förderung von kompletten Systemen statt einzelner Komponenten. Damit wird der Austausch einer einzelnen Pumpe ohne weitere Maßnahmen auch schon aufgrund der geringeren Investitionskosten für eine neue Hocheffizienzpumpe nichtmehr gefördert. Entscheidend für die Förderung ist die Gesamtsumme der Investitionen. So kann ein Paket aus Heizungscheck, hydraulischem Abgleich und neuer Hocheffizienz-Heizungspumpe durchaus die erforderliche Mindestsumme überschreiten. Der Kunde profitiert dann nicht nur von den geringen Stromkosten seiner neuen Pumpe, sondern auch von einem optimal eingestellten Heizungssystem. Förderfähig und ebenfalls mit dem Pumpentausch kombinierbar sind darüber hinaus auch der Einbau von Strangdifferenzdruckreglern, der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile sowie die Verbesserung der Regelungstechnik. ![]()
Alte Regelung bis 31.03. Bis zum 31. März 2010 galt die alte Regelung, derzufolge der alleinige Pumpentausch mit 25 % der Investitionskosten, mindestens aber 100 Euro gefördert wird. Entscheidend ist das Datum der Rechnungsstellung. Ab dann hat der Hauseigentümer sechs Monate Zeit für den Förderantrag an die KfW (also z. B. bei Rechnungsdatum 31. März 2010 bis zum 30. September 2010 – entscheidend ist der Posteingang bei der KfW).
Antragsberechtigt sind sowohl private Eigentümer als auch die Wohnungswirtschaft. Die Fördermittel können dabei auch für den gleichzeitigen Austausch von Heizungs- und Zirkulationspumpen sowie für mehrere Liegenschaften beantragt werden, die Bezuschussung erfolgt pro Objekt, wobei für jedes eine eigene Rechnung und ein eigener Antrag erforderlich sind. Das Zuschussvolumen pro Antragsteller ist nach oben nicht begrenzt, so dass auch bei Gesamtinvestitionen von mehreren tausend Euro ein Viertel der Kosten erstattet wird. ![]()
Wilo-Kompetenz-Team
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